Die Zwecke der Stiftung
Die Erträge der Stiftung sind nach pflichtgemäßen Ermessen des Vorstandes zu verwenden:
1. zur Förderung der gewerblichen und kaufmännischen Ausbildung des Nachwuchses im Bekleidungsgewerbe
2. zur Unterstützung von Maßnahmen für die körperliche Ertüchtigung der heranwachsenden Jugend und
3. zur Hilfe bei der Ausbildung geistig oder körperlich behinderter Jugendlicher.
Auf die Leistung der Stiftung besteht kein Rechtsanspruch.
Auf der jährlichen Haupt- und Vorstandssitzung wird über die Verwendung der Einkünfte der Stiftung Beschluss gefasst, wobei die Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit der stets sachbezogenen Maßnahmen immer beachtet wird. Die enge Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungsorganen des Handels und Handwerks (Kammern und Verbänden) ist für den Vorstand im Interesse der Sache selbstverständlich.